Eins vorweg, dies ist keine Rechtsberatung! Sämtliche Angaben sind ohne gewähr. Bitte überprüft die für euer Bundesland geltenden Gesetzeslage

Rechtliches rund ums Feuer

Nach der Gesetzeslage ist offenes Feuer im Wald überall verboten. Zu offenem Feuer zählt auch der Hobo oder der Gaskocher, sogar ein Teelicht fällt unter diese Definition. Wer sich nicht daran hält muss mit Bußgeldern bis zu mehreren Zehntausend Euro rechnen. Es gibt auch ausnahmen. So ist es auf speziell ausgewiesenen Grillplätzen legal ein kleines Feuer zu betreiben. Auch der Jäger, der Waldarbeiter und der Imker hat hier eine Außnahmegenemigung. In den einzelnen Landes Wald Gesetzen (LWaldG) ist dies von Bundesland zu Bundesland anders geregelt.

Die Waldbrandgefahrenstufen

Waldbrandstufe 1

Sehr geringe Gefahr

Die Gefahr eines Waldbrandes ist so gering, dass keine Einschränkungen gelten und Spaziergänger den Wald betreten dürfen.

Waldbrandstufe 2

geringe Gefahr

Waldbesucher sollten vorsichtig sein. Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen erlaubt.

Waldbrandstufe 3

mittlere Gefahr

Es liegt eine erhöhte Waldbrandgefahr vor. Hier sollte man besonders vorsichtig sein, wenn man einen Wald betritt.

Waldbrandstufe 4

hohe Gefahr

Die Forstbehörden dürfen Waldgebiete sperren, was durch Schilder ausgewiesen wird. In der Regel bleiben die Wälder aber frei zugänglich. Es ist es allerdings möglich, dass Parkplätze und Orte im Wald gesperrt werden, die Touristen anziehen. Bei dieser Waldbrandstufe solltest Du nur noch ausgewiesene Waldwege nutzen. Offenes Feuer, grillen in Wald nähe oder rauchen ist nun auch mit Sondergenehmigung nicht mehr gestattet.

Waldbrandstufe 5

sehr hohe Gefahr

Dies ist die höchste Waldbrandstufe. Wälder dürfen gesperrt werden, dann müssen Besucher auf Waldspaziergänge verzichten, da schon ein winziger Funke einen Flächenbrand auslösen kann. Kommunen dürfen außerdem weitere Vorschriften erlassen und etwa das Nutzen einer Feuerschale bei dieser Waldbrandstufe oder auch das Grillen im eigenen Garten untersagen.

Wo erfahre ich welche Waldbrandstufe in meinem Gebiet aktuell ist?

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ermittelt die Waldbrandgefahr anhand von Wetterdaten wie zum Beispiel:

  • Wetterdaten wie Niederschlag und Temperatur
  • Luftfeuchtigkeit
  • Windgeschwindigkeit
  • Streuauflage (Brennbarkeit bzw. Trockenheit der am Boden liegenden Blätter und Nadeln)

doch die örtlichen Waldbrandstufen können von der ermittelten Waldbrandgefahr des DWD abweichen. Das liegt unter anderem daran, dass für die Ermittlung verschiedene Verfahren angewendet werden können. Es spiel auch eine große Rolle wie sich der Wald vor Ort genau zusammensetzt, also um welche Waldart es sich handelt. Nadelwälder brennen zum Beispiel viel schneller als Laubwälder. Die Aktuelle Waldbrandstufe erfahrt ihr bei eurer örtlichen Feuerwehr so wie auf der Seite das DWD. Diese Daten werden täglich aktualisiert und die Prognose ist für die nächsten 4 Tage. Hier bekommt ihr die Daten: www.dwd.de

Weiterführende Links

Deutscher Wetterdienst : www.dwd.de


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