Eins vorweg, dies ist keine Rechtsberatung! Sämtliche Angaben sind ohne gewähr. Bitte überprüft die für euer Bundesland geltenden Gesetzeslage.
Da ein Messer oder auch ein Werkzeug für uns ein sehr wichtig ist lohnt es sich, sich einmal mit der rechtlichen Situation dazu näher auseinanderzusetzen. Was man genau darf und was nicht ist im §42 A im Waffengesetz festgelegt worden.
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten1.Anscheinswaffen,2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.(2) Absatz 1 gilt nicht1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)
Die verschiedenen Definitionen der Begriffe im WaffG:
Was bedeutet Führen (im Sinne des Gesetzes)?
Unter Führen versteht der Gesetzgeber die tatsächlich Gewalt über einen Gestand wie z.B: ein Messer außerhalb seines befiederten Besitztums ausüben. Also einfacher gesagt man hat das Messer griffbereit am Gürtel oder in der Hosen-Jackentasche.
Was bedeutet verschlossener Behälter (im Sinne des Gesetzes)?
Verschlossen ist ein Behälter wenn er durch ein Schloss, ein Kabelbinder oder durch verschüren gegen Ordnungswidrigen Zugriff von Außen gesichert ist. Der Behälter ist hier nicht klar definiert. da Schusswaffen aber in Futteralen transportiert werden dürfen sollte eine Stofftasche oder sogar ein Rucksack völlig ausreichen.
Werkzeugarten
Messer
Klassische Taschenmesser ( Zweihandmesser )
Mit einem einfachen Taschenmesser von Beispielsweise Victorinox ist man schon ganz vorne dabei, Neben einer Klinge zum Schnitzen und Nahrungsmittel Zubereitung haben viele Modelle noch zusätzliche nützliche Gadgets mit an Bord.
Einhandmesser
Aufgrund der Gesetzeslage ( Sieh hierzu den rechtlichen Teil) sehe ich Einhandmesser als Problematisch an. Auch bringen sie meiner Meinung nach keine Vorteile gegenüber einem Schweizer Taschenmesser.
Multitool Messer
Leider verfügen die meisten Multitool Messer über eine Einhandklinge was sie aus der rechtlichen Perspektivere eher uninteressant macht. Ich habe aber grundsätzlich eins in einem Verschlossenen Behälter bei Radtouren so wie im Auto dabei. Das nächste was eher unangenehm bei Multitoolmessern ist, ist das hohe Gewicht.
Rettungsmesser
Rettungsmesser mit abgerundeter Hakenspitze sind ein sinnvolles Hilfsmittel im Auto, aber achrung Einhandmesser mit Gurtschneider fallen unter das Waffengesetz (§42A).
Gürtelmesser / Fahrtenmesser /Jagdmesser
In dem Bereich ist alles unter 12 cm für uns nutzbar und sehr interessant, diese Werkzeuge unterliegen nicht dem Waffengesetz und dürfen außerhalb von besonders geschützten Bereichen die Bahnhöfen, Öffentlichen Gebäuden und ähnlich per Gesetz geschützten Bereichen ab 18 Jahren geführt werden.
Kampfmesser / Bajonette
Fallen beide per Gesetz unter Waffen und unterliegen dem Führungsverbot (§42A). Achtung darunter zählt auch das sehr beliebte Glock Feldmesser oder das KM2000 der Bundeswehr.
Sägen
Sägen sind super praktisch und auch nicht besonders anspruchsvoll im Umgang. Es gibt auf den Markt viele Variationen je nach Anwendungszweck und Budget. Besonders wenn man Feuerholz ablängen möchte ohne viel Krach zu vertreiben kommt um eine anständige Säge nicht drum herum.